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Chocolagiftbox B.V.

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2321 BL Leiden

Die Niederlande

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Kollektionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SCHOKOLADEN-GESCHENKBOX B.V.

1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, und zwar auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (im folgenden Kunde genannt). Unternehmer im Sinne der Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie jedwede Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, gleichermaßen Materialstruktur und Finish, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und sonstigen Veröffentlichungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme wird schriftlich gegenüber dem Kunden erklärt. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstigen Zusagen dar.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Bei der Nachbestellung von Waren werden wir unseren Kunden darüber in Kenntnis setzen, wenn wir auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises die Waren nicht liefern können.

3 Preise - Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anderes vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Werk und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Versicherung, Fracht, Zoll, Porto und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Soweit nicht anderes vereinbart, sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten.

3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber aufgrund besonderer Vereinbarung zum Einzug genommen. Zahlungen aus Wechsel und Schecks gelten erst dann als geleistet, wenn der Gegenwert unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist.

4 Lieferzeit

1. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt auch für Teillieferungen, die zulässig sind.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden durch uns baldmöglichst mitgeteilt.

4. Bei Überschreitung der Lieferzeiten hat unser Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz; ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.

5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Weitere Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bleiben vorbehalten. Nimmt der Kunde unsere Waren nicht binnen eines Monats nach Ablieferung ab, ist der Kunde ohne Inverzugsetzung verpflichtet, allen daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Auch in diesem Falle sind wir berechtigt, die Waren einzulagern oder aber an Dritte zu verkaufen.

5 Gefahrübergang - Verpackung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Bereitstellung auf den Kunden über.

3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.

6 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Geringfügige Abweichungen, wie beispielsweise technisch bedingte Mehr- und Mindergewichte, ebenso von der Bestellung geringfügig abweichende Mehr- und Mindermengen, stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berechtigen nicht zur Erhebung von Mängelrügen; dasselbe gilt für von uns gelieferte Produkte mit leicht duftenden Charakter, welcher charakteristisch für die Materialien und verpackungsbedingt ist.

2. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen, hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Er muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel gemäß obiger Ziffer 4 nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart; öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7 Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakuraendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8 Rücktritt- und Schadensersatz

1. Wird nach Abschluss des Vertrages festgestellt, dass die Bezahlungen des Kaufpreises durch Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet sind, steht uns das Recht zu, eine der Vorleistung angemessene Sicherheit zu fordern.

2. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können wir vom Vertrage zurücktreten. Weitere Ansprüche - insbesondere die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten - bleiben vorbehalten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald Zahlungsunfähigkeit besteht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.

9 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Schadensersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

10 Eigentums- und Urheberrechte; Markenrechte

1. Alle von uns übergebenen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Beschreibungen, Werbematerialien und Verkaufshilfen sowie sonstige Unterlagen, verbleiben in unserem Eigentum. Die darin bestehenden Urheberrechte behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2. Sämtliche von uns überlassenen und oben im Einzelnen beschriebenen Unterlagen berechtigen unseren Kunden zur Werbung mit dem Markenzeichen nur solange, wie wir nicht einer werbemäßigen Verwendung widersprechen.

11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unseren Kunden an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

3. Der Kunde darf die Rechte aus dem mit uns eingegangenen Vertragsverhältnis nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unsererseits auf Dritte übertragen. Wir werden jedoch unsere Zustimmung nicht treuwidrig verweigern.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.