ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SCHOKOLADEN-GESCHENKBOX
B.V.
1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, und zwar auch für alle künftigen
Geschäfte mit unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung
vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (im folgenden Kunde
genannt). Unternehmer im Sinne der Verkaufsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2 Vertragsschluss
1. Unsere
Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie jedwede Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht, gleichermaßen Materialstruktur und Finish,
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen
Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und sonstigen
Veröffentlichungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.
2. Mit der
Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Die Annahme wird schriftlich gegenüber dem Kunden erklärt.
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter stellen keine
Beschaffenheitsgarantie oder sonstigen Zusagen dar.
3. Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
4. Bei der
Nachbestellung von Waren werden wir unseren Kunden darüber in Kenntnis setzen,
wenn wir auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises die Waren
nicht liefern können.
3 Preise - Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht
anderes vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Werk und enthalten
keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Versicherung, Fracht, Zoll, Porto und
sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Soweit nicht
anderes vereinbart, sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle
zu leisten.
3. Der Kunde
verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsstellung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat
ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Wechsel und
Schecks werden nur zahlungshalber aufgrund besonderer Vereinbarung zum Einzug
genommen. Zahlungen aus Wechsel und Schecks gelten erst dann als geleistet,
wenn der Gegenwert unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist.
4 Lieferzeit
1. Die
Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
2. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt auch
für Teillieferungen, die zulässig sind.
3. Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit
solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch
dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen
dem Kunden durch uns baldmöglichst mitgeteilt.
4. Bei
Überschreitung der Lieferzeiten hat unser Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz; ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.
5. Wird der
Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen
Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 1 % des
Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Weitere Ansprüche, insbesondere
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bleiben vorbehalten. Nimmt der
Kunde unsere Waren nicht binnen eines Monats nach Ablieferung ab, ist der Kunde
ohne Inverzugsetzung verpflichtet, allen daraus resultierenden Schaden zu
ersetzen. Auch in diesem Falle sind wir berechtigt, die Waren einzulagern oder
aber an Dritte zu verkaufen.
5 Gefahrübergang - Verpackung
1. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Verzögert sich
der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Tage
der Bereitstellung auf den Kunden über.
3. Transport- und
alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht
zurückgenommen.
6 Gewährleistung
1. Wir leisten
für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Geringfügige Abweichungen, wie beispielsweise technisch
bedingte Mehr- und Mindergewichte, ebenso von der Bestellung geringfügig
abweichende Mehr- und Mindermengen, stellen keinen wesentlichen Mangel dar und
berechtigen nicht zur Erhebung von Mängelrügen; dasselbe gilt für von uns
gelieferte Produkte mit leicht duftenden Charakter, welcher charakteristisch
für die Materialien und verpackungsbedingt ist.
2. Zur Vornahme
aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und
Ersatzlieferungen, hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit
einzuräumen. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
3. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Er
muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
5. Wählt der
Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben.
6. Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde uns den Mangel gemäß obiger Ziffer 4 nicht rechtzeitig angezeigt
hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
als vereinbart; öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten
uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der
Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
2. Der Kunde ist
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen,
dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Fakuraendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
4. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde
verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
5. Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.
6. Der Kunde
tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab,
die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
7. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8 Rücktritt- und Schadensersatz
1. Wird nach
Abschluss des Vertrages festgestellt, dass die Bezahlungen des Kaufpreises
durch Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug oder eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet sind, steht uns
das Recht zu, eine der Vorleistung angemessene Sicherheit zu fordern.
2. Kommt der
Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können
wir vom Vertrage zurücktreten. Weitere Ansprüche - insbesondere die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten - bleiben vorbehalten.
3. Der Kunde ist
verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald Zahlungsunfähigkeit
besteht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir
haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Schadensersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Ersatzleistung
unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
3.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
10 Eigentums- und Urheberrechte; Markenrechte
1. Alle von uns
übergebenen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen,
Beschreibungen, Werbematerialien und Verkaufshilfen sowie sonstige Unterlagen,
verbleiben in unserem Eigentum. Die darin bestehenden Urheberrechte behalten
wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht
zugänglich gemacht werden.
2. Sämtliche von
uns überlassenen und oben im Einzelnen beschriebenen Unterlagen berechtigen
unseren Kunden zur Werbung mit dem Markenzeichen nur solange, wie wir nicht
einer werbemäßigen Verwendung widersprechen.
11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
2. Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir behalten uns
jedoch das Recht vor, unseren Kunden an dem für seinen Wohnsitz zuständigen
Gericht zu verklagen.
3. Der Kunde darf
die Rechte aus dem mit uns eingegangenen Vertragsverhältnis nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unsererseits auf Dritte übertragen.
Wir werden jedoch unsere Zustimmung nicht treuwidrig verweigern.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. |